Eyller Berg: Reaktion auf offenen Brief

Die Rheinische Post Moers berichtet am 30.07.2014 (Auszug):

Hans-Peter Feldmann, der sich als Sprecher der Initiative für Hochwasserschutz am Niederrhein in der Region einen Namen gemacht hat, hatte sich im Frühjahr in die alten Akten über den Eyller Berg eingearbeitet. Er
musste feststellen, dass in den vergangenen Jahrzehnten nie eine Gefährdungsabschätzung vorgenommen worden war. Aus seiner Sicht birgt die Altdeponie jedoch hinsichtlich ihrer Lage in einem „natürlichen Überschwemmungsgebiet“ sowie unter Bergbaueinfluss ein besonderes Risiko (RP berichtete).

Als kritisch bewertete er, dass unter dem Bergbau- und Hausmüllteil keine oder nur unzureichende Basisabsicherung bestehe. Es gebe nur eine Oberflächenabdichtung. Ein weiteres Argument, das er für eine Gefährdungsabschätzung anführte, waren die bergbaulichen Aktivitäten unter dem Eyller Berg. Senkungen, Zerrungen und Pressungen würden auf den Deponiekörper wirken. Die Gruppe um Hans-Peter Feldmann wandte sich in einem offenen Brief an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Mitte Juli gab es eine erste Reaktion auf die Forderung der Initiative, die unter anderem durch Politiker der VWG im Kreis Wesel unterstützt wird.

Feldmann erreichte ein vierseitiges Antwortschreiben aus dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Darin informiert das Ministerium darüber, dass die von Feldmann aufgeführten Altdeponien dem Berg- und Abfallrecht unterliegen und nicht dem Bodenschutzrecht. Deshalb könne es formal betrachtet auch keine Forderung nach einer Gefährdungsabschätzung geben. Dennoch sei es richtig, auf die möglichen Gefahren solcher alten Ablagerungen hinzuweisen. Auch sei im Rahmen des Abfall- und Bergrechts dafür Sorge zu tragen, dass es keine Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt gebe, tei lte das Umweltministerium mit. Im Antwortschreiben erklärt es, dass es eine „durchaus bewährte“ Vorgehensweise sei, Altdeponien, die keine Basisabdichtung hätten, mit einer „qualifizierten Oberflächenabdichtung“ zu versehen. Dabei mache es keinen Unterschied, schreigt das Ministerium, ob die Altdeponie dem Bergrecht, dem Bodenschutzrecht oder dem Abfallrecht unterliege. Auch die ehemalige Hausmülldeponie der Stadt Kamp-Lintfort sei auf Grundlage des Abfallrechts mit einer Oberflächenabdichtung versehen worden. (…)

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Jamaika plus – neue Politik im Kreishaus

Die Rheinische Post Kreis Wesel berichtet am 2. Juli 2014 (Auszüge):

Schwarz-Grün gab’s im Kreistag schon mal, auch eine Jamaika- Kooperation hat bereits zu Mehrheiten geführt. Teils auch damals schon mit den Vereinigten Wählergemeinschaften. Nun gibt es Jamaika plus, wie es aus der Einladung der Fraktionsvorsitzenden Frank Berger (CDU, von links), Hubert Kück (Grüne) und Heinz Dams (FDP/VWG) zur Pressekonferenz für gestern schon zu ersehen war (RP berichtete). (…)

Eine Große Koalition (GroKo) von CDU und SPD mochte seine Fraktion trotz „sehr guter Gespräche“, so Berger, jetzt ungern eingehen. (…) Auf den Nenner „Bloß keine GroKo!“ kam auch Kück nach drei Gesprächsangeboten an SPD-Fraktionschef Peter Kiehlmann, „der dann erstmal im Kreiswahlprogramm nach den Essentials suchen wollte“, recht flott, sprach von einer Hinhaltetaktik und beschied: „Verarschen kann ich mich selbst.“ Dams, der sich die Gespräche mit den anderen Kräften mit Partner Martin Kuster (VWG) geteilt hatte, bewertete eine Kontaktaufnahme Kiehlmanns als „Höflichkeitsanruf“.

So haben die drei Fraktionen nun mit 35 Stimmen die Mehrheit im 66-Sitze- Kreistag. Vereinbart haben sie eine Zusammenarbeit für große Sachthemen und schließen unterschiedliche Entscheidungen zu weniger gravierenden Themen nicht aus. Die Liste gemeinsamen Handelns umfasst Personaleinsparungen bei der Verwaltung, Zusammenarbeit mit den Kommunen, Ablehnung des Frackings, Austritt aus dem Regionalverband Ruhr, für den aber bekanntlich eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, Erhalt der Verbraucherzentrale, Bildungspolitik, Inklusion, Klimaschutz und keine weiteren Abgrabungen. (…)

Eyller Berg: Offener Brief an Kraft

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft,
sehr geehrte Damen und Herren,

Altlasten sind die Kehrseite des enormen technischen und industriellen Fortschritts der letzten 100 Jahre. Der allzu sorglose Umgang mit bergbauspezifischen Abfällen, Chemikalien und kommunalen Abfällen und die Unkenntnis der Auswirkungen führten bekanntermaßen zu Verunreinigungen des Untergrunds. Das Gefahrenpotenzial für Mensch und Umwelt wurde dabei oft zu spät erkannt.

Die Altdeponie Eyller Berg birgt hinsichtlich der Lage am linken Niederrhein, im natürlichen Überschwemmungsgebiet, unter Bergbaueinfluss und Grundwasserabsenkung auch auf weitere Sicht ein besonderes Risiko für die Gesundheit der Bürger in Kamp-Lintfort.

Im Rahmen der Umweltgesetze und nach Beendigung der Abfallablagerung wurde eine Gefährdungsabschätzung gefordert die durch unhaltbare Argumente der Aufsichtsbehörden (Bergamt und Bezirksregierung etc.) versagt wurde. Hier die Versagungsgründe:

a)      Es gibt drei unterschiedliche Teildeponiebetreiber (Bergbau, Kamp-Lintfort und LINEG);
b)      Unterschiedliche Verursachungsbeiträge etwaiger Kontaminationen nicht zu ermitteln waren und
c)      Sondierungsbohrungen eine weitere Gefahrenquelle erschließen könnte.
d)      Zudem wurden „Zeit und Kostenaspekte“ zur Verhinderung der Gefährdungsabschätzung angeführt.

Nach unserer Auffassung halten v.g. Gründe ein Vergleich mit dem geltenden Recht auf Gefährdungsabschätzung nicht aus.

Zu a): Eine Deponie wirkt in ihrer Gesamtheit auf sie Schutzgüter. Auf die Auswirkungen, auf die Umweltbelastungen im Umfeld des Eyller Berges kommt es an, die auch nach mehr als 20 Jahren den Bürgern zugemutet werden. Wer die Prüf- und möglichen Sanierungskosten trägt ist sicherlich zu ermitteln.

Zu b): Dieser Umstand sollte doch durch eine gutachterliche Gefährdungsabschätzung festgestellt werden. Sehr früh waren schädliche Einwirkungen auf die Schutzgüter bekannt. Die bergrechtlichen Genehmigungen forderten immer die Abkippung von „nicht gesundheitsgefährdeten bzw. nicht grundwasserschädlichen“ Bergbauabfällen. Die Wirklichkeit war anders.

Zu c): Hier wird zugegeben, dass die Altdeponie eine Gefahrenquelle darstellt. Das Geheimnis der Deponie, so verstehen wir die Argumentation der Aufsichtsbehörden, soll nicht gelüftet werden.

Zu d): Erst werden über 3 Jahrzehnte –seit 1960- Abfälle deponiert, eine Pause in den 90er Jahren eingelegt. Erst 2007 wurde im Rahmen des Abschlußbetriebsplanes die Oberflächenabdichtung des Bergbauteils abgeschlossen. Zur Hausmülldeponie können keine Aussagen gemacht werden. Fazit: Sind Kosten für eine Gefährdungsabschätzung entscheidungsrelevant?

Ist das die Politik der Landesregierung wenn Umweltgesetze trotz extremer Umweltbelastung und Kosten ausgehebelt werden?

Man muss auch wissen, dass die bergbaurechtliche Zulassung zur Deponierung von bergbauspezifischen Abfällen sich immer nur auf „grundwasserunschädliche Bergbauabfälle“ bezog. Wir wissen aber auch, dass die von Unter Tage geförderten Stoffe (Kohle und Gestein (Berge) niemals grundwasserneutral sind und auch waren. Hinzu kommen Betriebsstoffe und Sonstiges aus dem Untertagebetrieb und der Kokerei welche i.d.R. seinerzeit nicht gesondert entsorgt wurden.

Wir wissen auch aus Dokumenten der „Industriehistorischen Recherche“, dass auf der s.g. Hausmülldeponie Stoffe endgelagert wurden, die keinesfalls als grundwasserneutral zu bezeichnen waren. Gleiches gilt für die Ablagerungen von der LINEG. Als Grundübel sehen wir den Umstand an, dass unter dem Bergbau- und Hausmüllteil keine oder nur unzureichende Basisabdichtung bestand.

Da über Jahrzehnte und während der Abfalldeponierung, unterhalb des Eyller Berges Steinkohle abgebaut wurde, wirkten Senkungen, Zerrungen und Pressungen auf den inneren Deponiekörper. Wir müssen davon ausgehen, dass auch eigearbeitete Sicherungsschichten nicht verhindern, dass über Jahrzehnte und auch weiterhin, trotz späterer mit Unwägbarkeiten verbundener Oberflächenabdichtung, Niederschlagswasser den Deponiekörper durchströmen werden.

Wir erwarten von Ihnen, dass gemäß § 9, BBodSchG nunmehr die von der Unteren Wasserbehörde Kreis Wesel geforderte Gefährdungsabschätzung durchgeführt wird.

Wir bitten um Eingangsbestätigung und Stellungnahme

Mit freundlichen Grüßen

 

H.-Peter Feldmann                                                                       Martin Kuster

Was liegt wirklich im Eyller Berg?

Die NRZ Moers berichtet am 15. April 2014 (Auszug):

Fällt der Begriff „Eyller Berg“, dürften die meisten Niederrheiner an die Giftmülldeponie der Eyller Berg-Abfallgesellschaft (EBA) denken, die in den letzten Jahren nicht aus den Schlagzeilen kam. Dass unter dem Berg indes mehr gefährliche Stoffe lagern könnten als bislang bekannt, wurde auf einer Pressekonferenz deutlich, zu der die Hochwasserschutz-Initiative (HWS) am Niederrhein und die Kreistagsfraktion der Unabhängigen Wähler-Gemeinschaft (VWG) eingeladen hatten.

Was liegt wirklich im Eyller Berg? | WAZ.de – Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-moers-kamp-lintfort-neukirchen-vluyn-rheurdt-und-issum/was-liegt-wirklich-im-eyller-berg-id9243610.html#plx370318687

Gruppierung befürchtet Risiken durch Altdeponie

Die Rheinische Post Moers berichtet am 15. April 2014 (Auszug):

Hans-Peter Feldmann sorgt sich um das Grundwasser unter dem Eyller Berg. Wir müssen es als unser wichtigstes Lebensmittel schützen“, sagte der Xantener gestern in einen Pressegespräch über die Altlast Eyller Berg. Der Sprecher der Initiative für Hochwasserschutz am Niederrhein und sachkundiger Bürger für Vorsorge und Schadensverhinderung, hat sich mit weiteren Mitgliedern der VWG-Fraktion im Kreis Wesel in die alten Akten über den Eyller Berg eingearbeitet, der seit Jahrzehnten als Deponie genutzt wird. „Wir haben Unterlagen, die uns befähigen, mehr Licht in die Angelegenheit zu bringen“, betonte er. Ergebnis der intensiven Recherchearbeit: „Wir sehen uns veranlasst, der Forderung der Unteren Wasserbehörde im Kreis Wesel nach Durchführung einer Gefährdungsabschätzung Geltung verschaffen.“

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