>> Die geplante Erhöhung der Taxigebühren ist zu hoch (…) <<

(…) sagt zumindest die Vereinigte Wählergemeinschaft im Kreis Wesel. <<

Radio K.W. berichtet am 15. September 2011:

Der Kreis will den Grundtarif auf 2,80 Euro erhöhen, die VWG will nur eine Erhöhung auf 2,50 Euro.

Laut Kreis ist diese erste Erhöhung seit 2008 nötig geworden, weil die Kosten, z.B. für Benzin und Versicherung gestiegen sind. Deswegen müssten neben der Grundgebühr auch die Kilometergebühren steigen. Die VWG hält das allerdings für eine Milchmädchen-Rechnung: Der Anstieg sei in vielen Bereichen nicht so hoch wie angegeben. Außerdem sollten die Taxiunternehmen sich verpflichten, zunächst ihren Fahrern den Lohn zu erhöhen: Viele Fahrer würden pro Stunde weniger als 6 Euro bekommen – 6,50 Euro seien laut VWG aber als Mindestlohn nötig.

>> Taxiunternehmen fordern höhere Tarife <<

Die Rheinische Post berichtet am 14. September 2011:

Taxi-Kunden im gesamten Kreisgebiet müssen sich auf steigende Preise einstellen. (…)

Der Verein mit Sitz in Monheim möchte, dass die Taxitarife zum 1. Dezember erhöht werden. So soll der Grundtarif von 2,40 auf 2,80 Euro steigen. Pro Kilometer werden künftig von 6 bis 22 Uhr 1,45 Euro (plus 10 Cent) verlangt, von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 1,65 (plus 10 Cent). Der Verein begründet die Anhebung der Tarife mit steigenden Kosten der Unternehmer. (…)

Zahlen, die Martin Kuster, der Fraktionsvorsitzende der Vereinigten Wählergemeinschaften (VWG) im Kreis Wesel, bezweifelt. In einem Schreiben an Landrat Dr. Ansgar Müller fordert er, die Erhöhung der Grundgebühr auf nur 2,50 Euro festzusetzen. Außerdem stimmt er der Gebührenerhöhung pro Kilometer nur unter der Maßgabe zu, dass sich die Taxiunternehmen im Kreis dazu verpflichten, ihren Fahrern einen Mindestlohn von 6,50 Euro pro Stunde zu zahlen.

Für Kuster absolut nicht nachvollziehbar sind die von der Verwaltung genannten Preissteigerungen. Im August 2008 habe der Preis für ein Liter Diesel bei 1,39 Euro gelegen, drei Jahre später bei 1,40 Euro. „Nach meinen Berechnungen ergibt sich daraus ein Preisanstieg von gerade mal 0,2 Prozent und nicht, wie von der Verwaltung dargestellt, von 7,56 Prozent“, so Kuster. Er selbst hat Gespräche mit Taxifahrern geführt und erfahren, dass viele deutlich unter sechs Euro pro Stunde verdienen. Grund genug für die VWG, einen Mindestlohn von 6,50 Euro zu fordern.

VWG fordert Mindestlohn für Taxifahrer im Kreis Wesel

Im Zuge der von der Verwaltung vorgeschlagenen Taxigebührenerhöhung stellt die VWG-Kreistagsfraktion folgenden Antrag:

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Müller,

als Vorsitzender der VWG-Kreistagsfraktion stelle ich folgenden Änderungsantrag:

1.         Erhöhung der Grundgebühr auf nur 2,50 Euro.

2.         Umsetzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenerhöhung pro Meter
nur unter der Maßgabe, dass sich die Taxiunternehmen im Kreis Wesel verpflichten, ihre Fahrerinnen und Fahrern mit einem Mindestlohn von 6,50 Euro zu vergüten. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Taxiunternehmen eine solche Mindestlohn-Regelung zu vereinbaren. Sollten die Taxiunternehmen zur Selbstverpflichtung nicht bereit sein, wird lediglich die Grundgebühr um den unter Ziffer 1 genannten Betrag erhöht. VWG fordert Mindestlohn für Taxifahrer im Kreis Wesel weiterlesen

Rekommunalisierung der NIAG

Auszug aus der Niederschrift der Kreisausschusssitzung am 31. März 2011: Fraktionsvorsitzender Kuster (VWG) erklärte, seine Fraktion sei von der Vorlage nicht begeistert gewesen. Sie habe sich gewünscht, dass die Verwaltung in der Sache kreativer und intensiver gearbeitet hätte. Man müsse den Blick auch auf die Rekommunalisierung richten. Ein Brief sei jedenfalls nicht ausreichend. Die NIAG komme jedenfalls in schwieriges Fahrwasser, weil Rhenus die Gewinnmaximierung wolle. Dies dürfe jedoch nicht auf Kosten der Mitarbeiter erfolgen. Aus Sicht seiner Fraktion hätte die Verwaltung mehr Elan zeigen müssen.

>>Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG – NIAG<<

Auszug aus der Niederschrift der Kreistagsitzung am 9. Dezember 2010:

Fraktionsvorsitzender Kuster (VWG) stellte fest, dass seine Fraktion von dem Benennungsvorschlag des Techn. Dezernenten Berg erst im Ausschuss für Kreisentwicklung und strukurellen Wandel erfahren habe. Dort habe es eine beiläufige Mitteilung seitens der Verwaltung gegeben. Er, Kuster, schätze Herrn Berg als Dezernenten. Diese Funktion habe er gut ausgefüllt. Er frage sich jedoch, wie die Anfangszeit als Vorstandsmitglied, in der er noch zu 20% beim Kreis beschäftigt sei, ablaufen solle. ER, Berg, habe schließlich schon einmal geäußert, dass er seine Funktion als Techn. Dezernent im Umfang von 120 % wahrnehme. Aus dieser prozentualen Aufteilung der Arbeitszeit lasse sich schließen, dass das Ziel einer der beiden Tätigkeiten nicht erreicht werden könne. Techn. Dezernent Berg solle die Aufgabe bei der NIAG hauptamtlich wahrnehmen. ER, Kuster, könne sich nicht vorstellen, wie dies arbeitsrechtlich funktionieren solle. Zuvor habe Techn. Dezernent Berg eine Altersteilzeitvereinbarung geschlossen, und nun wolle er in einen anderen Aufgabenbereich einsteigen. Der Beratungsbedarf aus der Kreisausschusssitzung habe sich dadurch bestätigt, dass viele Fragen noch nicht geklärt seien. Daher werde seine Fraktion nicht zustimmen.