Im Namen der VWG Kreistagsfraktion bittet Martin Kuster die Verwaltung, eine Resolution an den Bundesrat, der im Juli über das neue Gesetz zur Thematik „Option“ entscheiden wird, zu formulieren und dem Kreistag in ihrer kommenden Sitzung zur Abstimmung zu stellen. Die Resolution soll Bedingungen zur Sprache bringen, die notwendig sind, um dem Kreis Wesel die Optimierung zu ermöglichen. Zudem soll erst in der übernächsten Kreistagssitzung entschieden werden, ob der Kreis Wesel die Optimierung beantragen wird oder nicht.
Begründung:
Sowohl der Kreistag als auch die Verwaltungsspitze mit Landrat und Kreisdirektor haben in den letzten Jahren keine Zweifel aufkommen lassen, aufgrund der vielfältigen Vorteile die Optionskommune der ARGE vorzuziehen.
Sehr unerwartet wurde die Politik kürzlich von der Verwaltung in Kenntnis gesetzt, dass sie aufgrund offensichtlich neuer Hürden, die im gesetzesentwurf enthalten sind, die Optionskommune unter diesen Bedingungen für zu riskant und zu teuer hält.
Darum ist es sinnvoll, den Willen des Kreises Wesel gegenüber dem Bundesrat zum Ausdruck zu bringen, eine Änderung des Gesetzesentwurfes in der Art vom Bund zu fordern, dass eine Optimierung tatsächlich eine realistische und finanzierbare Alternative sein kann.