Kreis-Etat im Spar-Korsett

Rheinische Post berichtet am 14.06.2005:

Die durch Hartz-Ausfälle bedingte Millionenlücke im Kreishaushalt (…) zieht Kreise. Die Bezirksregierung genehmigte gestern den Etat samt der von 34,65 auf 42,95 angehobenen Umlage und lobte auch den Sparkurs. Aber sie gab ihr grünes Licht nur eingeschränkt. Eben wegen der unklaren Erstattungen des Bundes für Hartz-Folgen darf der Kämmerer nur ausgeben, wozu er verpflichtet ist beziehungsweise was unaufschiebbar ist. Unterdessen appellierten die Vereinigten Wählergemeinschaften (VWG) daran, mit weiteren Einsparungen ein Haushaltssicherungskonzept zu vermeiden. Eine weiter Erhöhung der Kreisumlage müsse verhindert werden, um die Kommunen nicht noch stärker zu belasten.

Kommunen nicht noch stärker belasten!

Immer stärker kommt ans Tageslicht, dass die von SPD, CDU und den Grünen zu verantwortende Sozialreform Hartz IV nicht mehr „nur“ die Menschlichkeit des Staates gegenüber vielen Menschen in unserem Land vermissen lässt, sondern offensichtlich auch noch ein finanzielles Desaster für die Kommunen darstellt. Wurde bei der Einführung von Hartz IV noch vollmundig die Entlastung kommunaler Haushalte prophezeit, tritt nun das Gegenteil ein. Die Einnahmen aus der bereits erhöhten Kreisumlage liegen deshalb in noch gar nicht bezifferbarer Millionenhöhe unterhalb der Mehrkosten von Hartz IV.

Die Vereinigten Wählergemeinschaften (VWG) Kreis Wesel rufen darum die Kreistagsfraktionen der die Sozialreform zu verantwortenden Parteien auf, sich mit Nachdruck für eine Anpassung der Landes- und Bundesmittel an die sich abzeichnenden kommunalen Mehrausgaben einzusetzen.

Doch dies allein reicht nicht aus. Auch ohne Hartz IV hätte der Kreishaushalt in diesem Jahr wie schon 2004 ein „strukturelles Defizit“ ausgewiesen, wäre ein Etatausgleich also nur durch den Verzehr von Rücklagen möglich gewesen. Eine Erhöhung der Kreisumlage muss jedoch unter allen Umständen verhindert werden, denn die Belastbarkeit der ohnehin vor einem Finanzkollaps stehenden Kommunen ist endgültig an ihre Grenzen gekommen. Darum sind Einsparungen im Kreishaushalt unabdingbar, um das Loch zu schließen. Auch um ein die Politik knebelndes Haushaltssicherungskonzept für den Kreis zu verhindern, sind Änderungen am Etat noch in diesem Jahr unausweichlich.

In den kommenden Wochen und Monaten werden die VWG Anträge und Anfragen zum Kreisaushalt einbringen, die auf Einsparungen abzielen, die nicht wie so oft bei staatlichen Einsparungen ausschließlich auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Wesel erfolgen.

Einsparung beim Regenerativen Gesamtkonzept

Als Kreistagsmitglied und Sprecher der VWG beantrage ich, im Haushalt 2005 einen Mehrbedarf von 400.000 Euro (anstelle von 550.000 Euro) einzuplanen und ein regeneratives energetisches Konzept für die Waldschule Hünxe zu entwickeln, das lediglich einen Investitionsbedarf innerhalb dieses Finanzrahmens verursacht und sich innerhalb eines Zeitraums von deutlich unter 15 Jahren amortisiert.

Begründung:

Die VWG begrüßen zwar grundsätzlich regenerative und energiesparende Maßnahmen im Rahmen der Erweiterung der Waldschule in Hünxe-Bucholtwelmen, halten aber ein Investitionsvolumen von 550.000 Euro und die berechnete Amortisationszeit von über 15 Jahren, die dem entworfenen Konzept zugrunde liegen, nicht zuletzt angesichts der teilweise dramatischen Haushaltssituation kreisangehöriger Kommunen, die letztlich diese Investition durch die Kreisumlage finanzieren müssen, für deutlich zu hoch.

Folgende Einzelmaßnahmen halten wir beispielsweise nach Durchsicht der vorliegenden Informationen zum energetischen Gesamtkonzept für nicht tragfähig, weil bei ihnen zumindest zur Zeit der Investitionsbedarf und die jährlich entstehenden Kosten nicht im angemessenen Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit und erzielbaren Klimawirksamkeit stehen:
– Wärmedämmverbundsystem im Altbau
– Lichtsteuerung
– Photovoltaik-Anlage auf dem Altbau

„Nutzungskonzept f\u00fcr Foyer am Berufskolleg Dinslaken“

Als Kreistagsmitglied und Sprecher der VWG beantrage ich, für das zur Entscheidung stehende Foyer im Rahmen der Erweiterungsmaßnahmen des Berufskollegs Dinslaken ein auf Erfahrungswerte basierendes Nutzungskonzept zu erstellen.

Begründung:

Der vorliegende Entwurf eines Foyers weist eine Fläche von über 200qm aus und verursacht darum durch geltende brandschutzrechtliche Bestimmungen für Räumlichkeiten dieser Größenordnungen einen gravierenden Mehrbedarf an Finanzmitteln. Begründet wird die Investition in dieser Höhe mit der Möglichkeit, das Foyer nicht nur für den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler während den Pausenzeiten, sondern auch als Ort für schulische und schulkulturelle Veranstaltungen nutzen zu können, die bislang in der angemieteten benachbarten Turnhalle oder in nicht geeigneten Räumlichkeiten des Berufskollegs stattfinden müssten.

Die VWG sehen es als erforderlich an, dass dem Kreistag mit dem beantragten Konzept, aus dem die zu erwartende Nutzungsintensität, die ein Foyer mit einer Fläche von 235 qm erforderlich machen soll, ersichtlich wird, eine Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt wird.

Die wichtigsten Ergebnisse unserer Klausurtagung zum Haushaltsentwurf 2005 des Kreises Wesel

1. Die Erweiterungsbaumaßnahmen an der Sonderschule Hünxe halten wir in vollem Umfang und in der geplanten Weise für erforderlich. Außerdem können die VWG einem Teil der Mehraufwendungen für energiesparende technische Maßnahmen zustimmen, insbesondere dem Einsatz eines Holzpellet-Kessels. Insgesamt halten die VWG aufgrund des technischen Fortschritts insbesondere im Umweltbereich und der teilweise dramatischen finanziellen Situation vieler kreisangehöriger Kommunen einen Amortisationszeitraum von 15 Jahren, der dem momentanen mehr als eine halbe Million Euro umfassenden energetischen Gesamtkonzept zugrunde liegt, für zu lange. Darum werden die VWG in diesem Bereich nur Investitionsmaßnahmen zustimmen, bei denen Wirtschaftlichkeit und Klimawirksamkeit im angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

2. Auch die Erweiterungsmaßnahmen am Berufskolleg Dinslaken halten die VWG aufgrund derzugespitzten Raumsituation in vollem Umfang für dringend erforderlich. Besonders begrüßen wir, dass mit dem Anbau der gesamte Schulkomplex durch die Neueinrichtung eines Fahr-stuhls rollstuhlfahrergerecht wird.
Um jedoch in der jetzigen teilweise dramatischen Haushaltslage vieler kreisangehörigen Städte und Gemeinden den Neubau einer Aula in der Größenordnung von 500.000 Euro zustimmen zu können, bedarf es dringend eines Nutzungskonzeptes. Nur im Falle einer nachgewiesenen angemessenen Nutzungsauslastung der Aula durch schulische und kulturelle Veranstaltungen werden wir diesem Vorhaben zustimmen können. Andernfalls halten wir eine Senkung der Kreisumlage für sinnvoller, um den kreisangehörigen Kommunen mehr finanziellen Spielraum für dringendere Investitionen im Bildungsbereich zu geben.

3. Der Einrichtung eines „Runden Tisches Ältere Menschen im Kreis Wesel“ werden wir unter folgenden Bedingungen zustimmen können:
– Einrichtung eines von uns beantragten generations- und gesellschaftsgruppenübergreifenden „Runden Tisches Familie“
– Vernetzung dieser beiden Runden Tische

4. Die VWG bedauern die Ablehnung der von uns mit unterstützten Forderung nach einer Senkung der Abfallgebühren durch die beiden großen Fraktionen trotz hoher Rücklagen und stetiger Reinerlöse der Kreis Weseler Abfallgesellschaft. Wir werden uns weiterhin im Sinne der Bürgerinnen und Bürger für eine längst überfällige Senkung einsetzen.

5. Unterstützen können die VWG die Union in ihrer Forderung nach einer Option auf einen Nachtragshaushalt, weil der im März zu verabschiedende Kreishaushalt, bedingt durch die noch unausgegorene und kommunalpolitisch nur vage kalkulierbare Sozialreform Hartz IV, auf wackeligen Beinen steht. Auch ihre Forderung, dass die Deckungsfähigkeit seitens der Kreisverwaltung nur noch innerhalb einer Produktgruppe möglich sein soll, können wir mittragen.

6. Wir unterstützen die Investitionsmaßnahmen im Straßenbau, wie sie im Haushaltsentwurf vorgesehen sind. Sollte sich jedoch herausstellen, wie es sich beispielsweise bei der Kreisstraße 17 abzeichnet, dass geplante Baumaßnahmen aufgrund nicht zur Verfügung gestellter Landesmittel im kommenden Haushaltsjahr nicht umgesetzt werden können, werden wir uns dafür einsetzen, dass diese Mittel im Rahmen des oben genannten Nachtragshaushaltes zur Bereinigung eventuell entstehender Haushaltslücken durch nicht vorhergesehene Mehrbelastungen bei Hartz IV oder / und zur Senkung der Kreisumlage verwendet werden.