Die Rheinische Post Kreis Wesel berichtet am 17. August 2011:
Hatte zuletzt der Machtkampf zwischen Politik und Landrat das Geschehen im Kreistag bestimmt, so wünschen sich die Vereinigten Wählergemeinschaften (VWG) nach den Ferien eine Rückkehr zur Sacharbeit. Fraktionsvorsitzender Martin Kuster und Marianne Meylahn stellten gestern einige Schwerpunkte dafür vor. So schlagen die VWG eine Kooperation der Stadtwerke aus Wesel, Dinslaken und Moers vor. Die könne nach Vorbild der Trianel GmbH, die von 47 kommunalen Versorgern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gebildet wird, im Kreis durchaus funktionieren. Auch der Kreis könne Mitgesellschafter werden sowie private Partner. Letztere jedoch nicht als Mehrheitseigner, betonte Kuster, der außerdem eine Kooperation der Stadtwerke für den Ausbau des Breitbandnetzes ins Spiel bringt.
Hintergrund in Sachen schnelles Internet ist die frische Vorlage der Verwaltung für den Entwicklungsausschuss am 11. Oktober. Sie schlägt einen Breitbandzweckverband vor, der fremdfinanziert ein Netz aufbauen soll. Einen Zweckverband lehnen die VWG ab, weil er ihnen zu sehr auf Verwaltungen zugeschnitten zu sein scheint. Kuster und Meylahn halten das für „völlig falsch“ und eine Selbstständigkeit für besser, wie sie für die Hafengesellschaft angestrebt wird. Für die Stadtwerke der drei großen Städte Wesel, Dinslaken und Moers könnte dies das erste gemeinsame Projekt sein, sagen die VWG.
Nicht locker lassen wollen die VWG bei der Familienkarte. Sie fordern weiter die Einführung des Instruments, das Familien über mitwirkende Geschäfte einen Rabatt einräumt und Kommunen nichts kostet – außer Unterstützung bei der Ausgabe. 300 Unterschriften haben die VWG, in der kommenden Woche sammeln sie in Kamp-Lintfort und Hünxe. „Traurig“ sei es, so Kuster, dass ausgerechnet Moers, das sich als Einkaufsstadt brüstet, die Familienkarte ablehnt. Duisburg habe es begriffen: Die Stadt bindet Moerser Kaufkraft an sich, weil Moerser Familien die Duisburger Karte beantragen können. Bei der Kreis-SPD spüren die VWG zumindest Gesprächsbereitschaft.