Die VWG-Kreistagsfraktion beantragt, dass der Kreis Wesel als Gesellschafter durch Kündigungserklärung zum 31. Dezember 2011 aus der o. g. Betriebsgesellschaft gegen die ihm zustehende Abfindung einschließlich Darlehen austritt.
Begründung:
Seit Gründung verzeichnet die Betriebsgesellschaft Radio Wesel Verluste. Im vergangenen Jahr betrug der Jahresfehlbetrag knapp eine halbe Million Euro. Bisher durchgeführte Maßnahmen der Geschäftsführung haben keinen Erfolg gebracht. Die Verwaltung sieht allenfalls „mittel- bis langfristig“ die Chance auf schwarze Zahlen.
Bislang wurden zwar die kommunalen Anteilseigner noch nicht an der Abdeckung der Verluste herangezogen, indem die Verleger-Holding das Kapital aufstockte. Jedoch hat sich für den Kreis Wesel bereits ein hoher Verlustvortrag angesammelt, der aller Voraussicht nach auch in den kommenden Jahren wachsen wird.
Gleichzeitig ist das Gesellschafterdarlehen sehr schlecht verzinst. Der Betrag kann in anderen Anlageformen höhere Erträge erzielen oder zur Tilgung von Krediten des Kreises eingesetzt werden.
Nach Ansicht der VWG-Kreistagsfraktion kann die Subventionierung eines privaten Rundfunksenders nicht kommunale Aufgabe sein, zumal nach unserer Einschätzung die Berichterstattung von Radio Kreis Wesel über die Kreispolitik eher dürftig ist. Zudem bieten die beiden Zeitungen NRZ und Rheinische Post auf ihren Internetseiten kostenlose Informationen auch über die Kreispolitik an.
Aus diesen Gründen und auch aufgrund der nicht abschätzbaren zukünftigen finanziellen Risiken hält die VWG-Kreistagsfraktion eine weitere Beteiligung für nicht sinnvoll.