Antrag zur Kreistierzüchter-Zentrale

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Müller,

im Namen der VWG-Kreistagsfraktion bitte ich Sie, die o. g. Drucksache im Ausschuss für Kreisentwicklung und strukturellen Wandel auf die Tagesordnung zu setzen.

Begründung:

Schon der Name des Produkts 130301 „Landwirtschaftsförderung“ weist darauf hin, dass der o. g. Fachausschuss für diesen Tagesordnungspunkt offensichtlich zuständig ist. Zudem heißt es im kürzlich bei mir eingegangenen Schreiben des RLV: „Die Aufgabe der Tierzuchtberater ist vergleichbar der Entwicklungsagentur Wirtschaft, leistet sie doch für die Landwirtschaft einen erheblichen Beitrag in der Tierzucht und Tierhaltung.“

Anfrage zur Abluft der Firma Silesia in Kalkar

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Müller,

Bewohner umliegender Ortschaften auch im Kreisgebiet (insbesondere Xanten, aber auch bis hin nach Hamminkeln) beklagen eine unerträgliche Abluft bei der Firma Silesia im Rahmen ihrer Produktion von Aromastoffen. 

Besteht für den Kreis Wesel als angrenzendes Kreisgebiet die rechtliche Möglichkeit, die eine offenbar hohe Geruchsbelästigung hervorrufenden Immissionen zu überprüfen und ggf. ihre Abstellung durch Filterung zu fordern? Ist die Kreisverwaltung diesbezüglich schon tätig geworden?

Antrag zur Häfenkooperation

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Müller,

nachdem bereits mehrmalig Anträge der VWG-Kreistagsfraktion, die Häfenkooperation öffentlich zu beraten, nach dem pauschalen Hinweis der Verwaltung, dieser TOP habe nichtöffentlichen Charakter, vom Kreistag abgelehnt wurden, stelle ich im Namen der VWG-Kreistagsfraktion zur Tagesordnung der dieses Thema betreffenden Sitzungen nun folgenden Antrag:

Die Verwaltung möge schriftlich alle Paragraphen der zum Beschluss der Häfenkooperation anstehenden Verträge benennen, in denen sie den Charakter der Nichtöffentlichkeit sieht. Zu diesen Paragraphen möge die Verwaltung alle die in der Geschäftsordnung für den Kreistag unter § 7 (6) aufgeführten Einzelfälle benennen, die in den jeweiligen Paragraphen behandelt werden.

Begründung:

Die Sitzungen des Kreistages sind gemäß Kreisordnung NRW grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit kann nur in wenigen Ausnahmen, geregelt in der Geschäftsordnung für den Kreistag, ausgeschlossen werden.

Gerade die Häfenkooperation betrifft die Öffentlichkeit, weil es hier um viele Millionen Euro Steuer-gelder geht. Darum hat sie nach Überzeugung der VWG-Kreistagsfraktion das Recht, die Beratungen und Beschlüsse zu dieser Angelegenheit  mitverfolgen zu dürfen. Dieses Recht darf ihr nur unter den in § 7 (6) der Geschäftsordnung aufgeführten Gründen verwehrt werden.

Sollten in den anstehenden Sitzungen Beratungen und Beschlüsse nichtöffentlich erfolgen, bei denen die Begründung des Ausschlusses der Öffentlichkeit der VWG-Kreistagsfraktion nicht nachvollziehbar erscheint, wird sie die Rechtmäßigkeit dieser  Beschlüsse durch die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde überprüfen lassen.

Anfrage zur Burghofbühne

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Müller,

im Namen der VWG-Kreistagsfraktion bitte ich Sie zu erläutern, warum aus rechtlichen Gründen ein Kreistagsbeschluss gegen eine Erhöhung des jährlichen Mitgliedsbeitrages des Kreises Wesel nicht möglich (gewesen) ist. Die Stellungnahme der Verwaltung dazu kann morgen mündlich in der Ausschusssitzung erfolgen.

Begründung:

In der mündlichen Stellungnahme zum Antrag der VWG-Kreistagsfraktion zum Haushalts-entwurf 2012 zum o. g. Thema betonte die Verwaltung, ein Kreistagsbeschluss über ein Verzicht auf eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages sei rechtlich nicht möglich.

Diese Begründung ist für die VWG-Kreistagsfraktion aufgrund der o. g. Drucksache nicht nachvollziehbar:

Laut § 5 (1) der Satzung des Vereins ist vom Kreis Wesel lediglich ein Mitgliedsbeitrag von 371.000 DM zu zahlen.

Liegt ein Beschluss des Vereinsvorstandes gemäß § 5 (3) über eine Sonderregelung bezüglich des Mitgliedsbeitrags des Kreises Wesel vor?

Wenn nicht: Wie kommt die Kreisverwaltung zur Rechtsauffassung, dass der Kreistag seinen Beschluss vom 28.09.2000 nicht wieder satzungskonform abändern kann?

Antrag auf Einführung einer kreisweiten Familienkarte

Am 5. März 2012 stellte die VWG-Kreistagsfraktion folgenden Antrag:

Im Namen der VWG-Kreistagsfraktion beantrage ich, 60.000 Euro für die Einführung einer Familienkarte in der Haushaltssatzung 2012, versehen mit einem Sperrvermerk, einzuplanen. Nach Vorliegen eines von der Verwaltung erarbeiteten tragfähigen Konzepts soll dann über die Freigabe der Mittel im Kreisausschuss spätestens im dritten Sitzungszyklus dieses Jahres ein Beschluss gefasst werden.

Gleichzeitig beantrage ich, dass von der Kreisverwaltung ein neues Konzept zur Umsetzung eines Pilotprojektes „Familienkarte“ im von der VWG-Kreistagsfraktion beantragten finanziellen  Rahmen erstellt wird. Hierzu schlägt die VWG-Kreistagsfraktion vor, die Einführung einer Familienkarte zunächst in den linksrheinischen Städten Kamp-Lintfort und Moers sowie in den rechtsrheinischen Städten Dinslaken und Wesel zu realisieren. Innerhalb der Pilotphase sollen nach erfolgreicher Einführung der Familienkarte in den o. g. Kommunen schnellstmöglich auch allen anderen Städten und Gemeinden aktiv die Möglichkeit angeboten werden, sich an der Familienkarte zu beteiligen.

Um Einzelhandel und Dienstleister zu gewinnen, die Vergünstigungen bei Vorlage der Familienkarte gewähren, hält die VWG-Kreistagsfraktion eine Mailing-Aktion an potentielle Partner der Einzelhandels- und Dienstleistungsbranche für zweckmäßig. Zudem schlägt die VWG-Kreistagsfraktion eine Medienpartnerschaft mit in diesen Städten zustellenden sogenannten Anzeigenblättern bzw. Wochenblättern nach dem Vorbild der Städteregion Aachen vor. Dies wird nach unserer Einschätzung die Kosten gegenüber einer alternativen Medienpartnerschaft mit dem Lokalradio, für das im letzten Konzept der Verwaltung 50.000 Euro veranschlagt wurden, deutlich verringern.

Wir schlagen eine Befristung des Pilotprojekts zunächst bis Ende Juni 2015 vor. Dieses sollte dann mit einer Evaluation als Grundlage für weitere Überlegungen abgeschlossen werden.

Zur Kostenentwicklung: Für 2013 erwartet die VWG-Kreistagsfraktion ebenfalls Kosten in Höhe von 60.000 Euro, in den Jahren 2014 und 2015 von nur noch 25.000 Euro (s. u.).  Antrag auf Einführung einer kreisweiten Familienkarte weiterlesen