Soziallasten-Urteil: Kreis geht nicht in die Berufung

Die Rheinische Post berichtet am 10.Mai 2014 (Auszüge):

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur sogenannten Soziallasten-Klage wird der Kreis Wesel keine Berufung einlegen. Dies beschloss der Kreistag am Donnerstag. Wie berichtet, hatte das Gericht der Klage der Städte Wesel, Moers, Dinslaken und Kamp-Lintfort gegen den Kreis stattgegeben und die Umverteilung der Kosten zugunsten kleiner Kommunen, die verhältnismäßig weniger Hilfeempfänger beherbergen, für unwirksam erklärt. (…)  Martin Kuster (VWG) sagte, die Berufung sei zwar relativ aussichtslos, aber die Sache damit nicht vom Tisch. Formfehler waren der Hauptgrund für das Urteil, doch hatte das Gericht auch inhaltlich argumentiert.

Kinderarmut

Die Rheinische Post Moers berichtet am 8. Mai 2015 (Auszüge):

Beim jüngsten Cari-Treff in Kamp-Lintfort, einer engagierten Diskussionsrunde, drehte sich alles um Kinderarmut vor Ort, im Kreis und im Land. Die Veranstalter, Caritasverband Moers-Xanten und die Kirchengemeinde St .Josef, hatten die Landratskandidaten sowie Vertreter der Stadt eingeladen. Pünktlich, drei Wochen vor den Kommunalwahlen, standen (…) Edelgard Wirxel-Komor (FDP), Martin Kuster (Freie Wählergemeinschaft) (…) Rede und Antwort.

Das vorweg: Patentrezepte, wie sich Kinderarmut im Kreis und der Kommune bekämpfen lässt, hatte keiner der Kandidaten parat. Einig waren sich die Diskussionsteilnehmern darin, dass Lösungen von Politik und Gesellschaft kommen müssen. (…) Martin Kuster plädierte für eine stärkere Beteiligung der Bürger an Haushaltsentwürfen und Politik, der Kreis solle selber für eine gerechtere Verteilung sorgen. Kuster: „Dreh- und Angelpunkt ist die Bildung, damit sich Armut nicht vererbt.“

Hochwasserschutz-Initiative drängt

Die Rheinische Post Kreis Wesel berichtet am 8. Mai 2014 (Auszüge):

„Zu einem Arbeitsgespräch über anstehende Fragen zur Hochwassersicherheit trafen sich Vertreter der Hochwasserschutz-Initiative am Niederrhein (HWS) mit der Bundstagsabgeordneten Sabine Weiss (CDU), CDU-Landratskandidatin Christiane Seltmann und dem Landratskandidaten der VWG, Martin Kuster.

Laut HWS seien noch 100 Kilometer Deich sanierungsbedürftig. Veranschlagt würden dafür 400 Millionen Euro. Dabei betrage das Schadenspotenzial etwa 100 Milliarden.´Insbesondere Bearbeitungshemmnisse bei der Bezirksregierung und die Deckelung von Landeszuschüssen tragen laut HWS zu den Verzögerungen bei. Angesichts des Risikos war man sich deshalb einig, dass die Organisation des Hochwassserschutzes hinsichtlich der EURichtlinie sich an den Zielen zur Vorsorge und Schadensverhinderung zu orientieren habe, indem der Hochwasserschutz zur hoheitlichen Pflichtaufgabe (auch für Bürgermeister) gehören müsse.

Angesichts dieser Tatsachen müsse „die Politik sich dieser Tragweite endlich bewusst sein und ein Handlungskonzept auf den Tisch legen“. „Alles andere ist fahrlässig und verantwortungslos“, sagte der HWS-Sprecher Hans-Peter Feldmann. (…)

Eine einheitliche Organisation und Verantwortung erfordere jedoch einen Paradigmenwechsel, wie die HWS mit den Wählergemeinschaften VWG und FBI in ihrer Petition an den Bundestag 2013 gefordert habe. (…) Feldmann bemängelt, dass in diesem Papier von der Elbe und dem Donauausbau die Rede sei, aber der wasser-, risiko- und verkehrsreichste Fluss offensichtlich nicht beachtenswert sei.
(…) Martin Kuster regte an, dass im Kreisentwicklungskonzept auch der Sicherheitsanspruch in Sachen Hochwassergefahr Berücksichtigung finden muss.

Eyller Berg: Offener Brief an Kraft

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft,
sehr geehrte Damen und Herren,

Altlasten sind die Kehrseite des enormen technischen und industriellen Fortschritts der letzten 100 Jahre. Der allzu sorglose Umgang mit bergbauspezifischen Abfällen, Chemikalien und kommunalen Abfällen und die Unkenntnis der Auswirkungen führten bekanntermaßen zu Verunreinigungen des Untergrunds. Das Gefahrenpotenzial für Mensch und Umwelt wurde dabei oft zu spät erkannt.

Die Altdeponie Eyller Berg birgt hinsichtlich der Lage am linken Niederrhein, im natürlichen Überschwemmungsgebiet, unter Bergbaueinfluss und Grundwasserabsenkung auch auf weitere Sicht ein besonderes Risiko für die Gesundheit der Bürger in Kamp-Lintfort.

Im Rahmen der Umweltgesetze und nach Beendigung der Abfallablagerung wurde eine Gefährdungsabschätzung gefordert die durch unhaltbare Argumente der Aufsichtsbehörden (Bergamt und Bezirksregierung etc.) versagt wurde. Hier die Versagungsgründe:

a)      Es gibt drei unterschiedliche Teildeponiebetreiber (Bergbau, Kamp-Lintfort und LINEG);
b)      Unterschiedliche Verursachungsbeiträge etwaiger Kontaminationen nicht zu ermitteln waren und
c)      Sondierungsbohrungen eine weitere Gefahrenquelle erschließen könnte.
d)      Zudem wurden „Zeit und Kostenaspekte“ zur Verhinderung der Gefährdungsabschätzung angeführt.

Nach unserer Auffassung halten v.g. Gründe ein Vergleich mit dem geltenden Recht auf Gefährdungsabschätzung nicht aus.

Zu a): Eine Deponie wirkt in ihrer Gesamtheit auf sie Schutzgüter. Auf die Auswirkungen, auf die Umweltbelastungen im Umfeld des Eyller Berges kommt es an, die auch nach mehr als 20 Jahren den Bürgern zugemutet werden. Wer die Prüf- und möglichen Sanierungskosten trägt ist sicherlich zu ermitteln.

Zu b): Dieser Umstand sollte doch durch eine gutachterliche Gefährdungsabschätzung festgestellt werden. Sehr früh waren schädliche Einwirkungen auf die Schutzgüter bekannt. Die bergrechtlichen Genehmigungen forderten immer die Abkippung von „nicht gesundheitsgefährdeten bzw. nicht grundwasserschädlichen“ Bergbauabfällen. Die Wirklichkeit war anders.

Zu c): Hier wird zugegeben, dass die Altdeponie eine Gefahrenquelle darstellt. Das Geheimnis der Deponie, so verstehen wir die Argumentation der Aufsichtsbehörden, soll nicht gelüftet werden.

Zu d): Erst werden über 3 Jahrzehnte –seit 1960- Abfälle deponiert, eine Pause in den 90er Jahren eingelegt. Erst 2007 wurde im Rahmen des Abschlußbetriebsplanes die Oberflächenabdichtung des Bergbauteils abgeschlossen. Zur Hausmülldeponie können keine Aussagen gemacht werden. Fazit: Sind Kosten für eine Gefährdungsabschätzung entscheidungsrelevant?

Ist das die Politik der Landesregierung wenn Umweltgesetze trotz extremer Umweltbelastung und Kosten ausgehebelt werden?

Man muss auch wissen, dass die bergbaurechtliche Zulassung zur Deponierung von bergbauspezifischen Abfällen sich immer nur auf „grundwasserunschädliche Bergbauabfälle“ bezog. Wir wissen aber auch, dass die von Unter Tage geförderten Stoffe (Kohle und Gestein (Berge) niemals grundwasserneutral sind und auch waren. Hinzu kommen Betriebsstoffe und Sonstiges aus dem Untertagebetrieb und der Kokerei welche i.d.R. seinerzeit nicht gesondert entsorgt wurden.

Wir wissen auch aus Dokumenten der „Industriehistorischen Recherche“, dass auf der s.g. Hausmülldeponie Stoffe endgelagert wurden, die keinesfalls als grundwasserneutral zu bezeichnen waren. Gleiches gilt für die Ablagerungen von der LINEG. Als Grundübel sehen wir den Umstand an, dass unter dem Bergbau- und Hausmüllteil keine oder nur unzureichende Basisabdichtung bestand.

Da über Jahrzehnte und während der Abfalldeponierung, unterhalb des Eyller Berges Steinkohle abgebaut wurde, wirkten Senkungen, Zerrungen und Pressungen auf den inneren Deponiekörper. Wir müssen davon ausgehen, dass auch eigearbeitete Sicherungsschichten nicht verhindern, dass über Jahrzehnte und auch weiterhin, trotz späterer mit Unwägbarkeiten verbundener Oberflächenabdichtung, Niederschlagswasser den Deponiekörper durchströmen werden.

Wir erwarten von Ihnen, dass gemäß § 9, BBodSchG nunmehr die von der Unteren Wasserbehörde Kreis Wesel geforderte Gefährdungsabschätzung durchgeführt wird.

Wir bitten um Eingangsbestätigung und Stellungnahme

Mit freundlichen Grüßen

 

H.-Peter Feldmann                                                                       Martin Kuster

Soziallasten-Urteil: VWG weiter für Umverteilung

Die Rheinische Post Kreis Wesel berichtet am 25. April 2014:

Martin Kuster (VWG) wundert sich über das Urteil des Verwaltungsgerichts, das der Klage der größeren Städte gegen die Umverteilung von Soziallasten stattgegeben hatte (RP berichtete). Man habe seinerzeit im Kreistag zugestimmt, weil die Verwaltung von der Rechtmäßigkeit dieses Schritts ausgegangen war. Auch sei mit ausreichendem Austausch mit den Kommunen argumentiert worden. Die VWG halte daran fest, kleinere Kommunen entlasten zu wollen. Der Kreistag solle sich mit der Frage nach einer Berufung befassen.