Antrag auf Klage gegen Gemeindefinanzierungsgesetz

Gemeinsamer Antrag des Bündnisses SPD / Grüne / VWG:

Der Entwurf des Kreishaushalts 2010 weist in der aktuellen Fortschreibung eine strukturelle Mehrbelastung gegenüber 2009 von 20,9 Mio. € aus. Wie auch bereits in den Vorjahren ist der weit überwiegende Anteil dieser Entwicklung nicht durch eigene, beeinflussbare Entscheidungen des Kreises verursacht.

Vielmehr werden die kommunalen Haushalte und somit auch der des Kreises Wesel von Bund und Land durch die Zuweisung zusätzlicher, nicht ausfinanzierter Aufgaben durch Kürzungen von Finanzierungsbeteiligungen sowie durch das Abwälzen der Verantwortung für die stark steigenden Transferleistungen im sozialen Bereich auf die kommunale Ebene in eine strukturelle Schieflage gebracht. Es ist auch nicht erkennbar, dass sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren nachhaltig zugunsten der kommunalen Ebene ändern wird. Sie hat schon längst ein Ausmaß erreicht, das der Kreis und seine Kommunen durch Konsolidierungsmaßnahmen im beeinflussbaren Bereich nicht mehr kompensieren kann.

Damit steckt auch der Kreishaushalt in einer Vergeblichkeitsfalle. Der permanente Verzehr von kommunalem Vermögen auf der Ebene des Kreises und der Kommunen, verbunden mit einem immensen Anstieg der Verschuldung der öffentlichen Haushalte, wird die Folge sein – mit den absehbaren Folgen für die verfassungsmäßig legitimierte Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge und damit für die Bürgerinnen
und Bürger des Kreises Wesel.

Wir beauftragen daher die Verwaltung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und beantragen, dieses Thema nach Absetzen der Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen sowie des Haushaltsbeschlusses von der Tagesordnung der kommenden Kreistagssitzung, auf die Tagesordnung des Kreistages am 25.03.2010 zu setzen. Konkret sollte der Kreistag beschließen, Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 des Landes NRW zu erheben und die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung beauftragen. Die Verwaltung soll ferner beauftragt werden, welche weiteren Möglichkeiten bestehen, von Land und Bund eine angemessene Finanzausstattung einzufordern.

Wegen der Dringlichkeit im Interesse der kommunalen Finanzsituation sowie des erforderlichen Vorlaufs zur Klagevorbereitung sollte eine entsprechende Beschlussfassung bereits im März und nicht erst mit Verabschiedung des Kreishaushaltes 2010 im Juni erfolgen.