Antrag auf geringere Erhöhung der Taxigebühren

als Kreistagsmitglied und Sprecher der VWG-Kreistagsgruppe beantrage ich, die Taxi-gebühren wie folgt anzupassen:

§ 2 Abs. 1 a und b (Grundgebühr)            2,35 EUR

§ 2 Abs. 1 Schaltstrecke je 0,10 EUR
a)    Montag-Samstag 6-22 Uhr            76,0 m
b)    Montag-Samstag 22-6 Uhr            65,5 m

§ 3 Abs. 1 (Wartezeit)                wie bisher (keine Gebührenanhebung)

§ 4 Zuschlag Großraumtaxi        wie bisher (keine Gebührenanhebung)

Begründung:

Leider konnte die Verwaltung bis heute auf meine Anfrage im Fachausschuss zur Kosten-struktur eines Taxiunternehmers lediglich darstellen, dass der Anteil der Personalkosten bei rund 60 Prozent liege. Diese Aussage stimmt in etwa mit einer auf der Internetseite „GEROTAX – Das Taxi-Portal“ (www.kosten.gerotax.de) veröffentlichten Modellkalkulation überein. Darum ist meine Berechnung der Kostensteigerung angelehnt an der auf dieser Homepage dar-gestellten Kostenstruktur:
1.    Personalkosten                                            65 Prozent
2.    Treibstoff                                                     11 Prozent
3.    Abschreibung + Wartung                              10 Prozent
4.    Versicherung+Gebühren+Kfz-Steuer              10 Prozent    
5.    Sonstiges (z. B. Zinsen, Unternehmerlohn)       4 Prozent

Zu 1)    
In der Tat sind Minijobs durch Erhöhung der Pauschale für Arbeitgeber um rund 5 Prozent teurer geworden. Allerdings machen sie nach meinen Recherchen nur rund die Hälfte der Taxifahrer aus. Bei den anderen teilzeit- oder vollzeitbeschäftigten Taxifahrern profitierten die Taxiunternehmer in den vergangenen Jahren sogar von sinkenden Sozialbeiträgen (z. B. Arbeitslosenversicherung). Die Stundenlöhne, die bei Taxifahrern bei nur rund 5 Euro liegen, sind in den vergangenen Jahren nicht gestiegen. Darum ist im vorliegenden Zeit-raum nur von einer Personalkostensteigerung von insgesamt höchstens 3 Prozent aus-zugehen.

Zu 2)
In der Tat betrug die Preissteigerung für Dieseltreibstoff rund 28 Prozent. Jedoch muss gerade deshalb in diesem Bereich von Taxiunternehmern im Sinne ihrer unter-nehmerischen Verantwortung ein kostenbewusster Umgang, wie er im freien Wettbewerb aufgrund des Preisdrucks automatisch stattfinden würde, erwartet werden. Hier nur drei Möglichkeiten der Kosteneinsparung:
1.    Schulung der Taxifahrer zur sparsamen Fahrweise
2.    Umstieg auf Fahrzeuge mit geringerem Spritverbrauch
3.    Umstieg auf gasbetriebene Fahrzeuge (positive Beispiele: Hannover und Frankfurt)
Weil ich davon ausgehe, dass mindestens ein Fünftel der Preissteigerung durch geringeren Verbrauch aufgefangen werden konnte (bzw. hätte aufgefangen werden können), gehe ich in diesem Bereich von einer Kostensteigerung von rund 23 Prozent aus.

Zu 3)
In meiner Berechnung gehe ich in diesem Bereich von einer Kostensteigerung von 7,4 Prozent gemäß Verwaltungsvorlage aus.

Zu 4)
Leider sind für diesen Bereich, der immerhin 10 Prozent ausmacht, keine genauen Angaben zu Kostensteigerungen in der Verwaltungsvorlage zu finden. Weil jedoch gerade im Kfz-Bereich der Preiskampf unter den Versicherungen in den vergangenen Jahren teilweise sogar zu günstigeren Prämien führte, ist von einer Preissteigerung in diesem Bereich von höchstens drei Prozent auszugehen.

Zu 5)
Weil z. B. Finanzierungen in den vergangenen Jahren durch sinkende Zinsen sogar günstiger geworden sind, gehe ich in diesem Bereich von stabilen Kosten aus.

Aus diesen Vorgaben ergibt sich eine Kostensteigerung für Taxiunternehmer im betref-fenden Zeitraum von insgesamt rund 5,5 Prozent. Auf dieser Grundlage beruht die von mir vorgeschlagene Neufestsetzung der Taxigebühren. Für eine Gebührenanhebung bei Wartezeit (dessen bisherige Gebühr ohnehin schon überdurchschnittlich hoch ist) und beim Großraumtaxi sehe ich keine stichhaltigen Gründe.

Verwaltung und Politik sind verpflichtet, zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Wesel die Gebühren so gering wie möglich zu halten – und das gilt insbesondere auch für Taxifahrten, die vor allem von gehbehinderten Menschen und Rentnern alternativlos in Anspruch genommen werden müssen. Darum hat sich jüngst auch die Stadt Duisburg gegen eine Erhöhung der Taxigebühren entschieden. Die von den VWG vorgeschlagene moderate und den Kostensteigerungen entsprechende Gebühren-anhebung ist gegenüber Taxiunternehmern als auch Gebührenzahlern vertretbar.