Als Kreistagsmitglied und Sprecher der VWG beantrage ich neben der von der Verwaltung vorgeschlagenen Senkung der leistungsbezogenen Abfallgebühren eine zusätzliche Redu-zierung des Grundgebührensatzes je Bürger/in von 21,50 Euro auf 18,50 Euro.
Begründung:
1. Die Gebührensenkungen der vergangenen Jahre führten nicht zum geplanten kontinuierlichen Abbau der Rücklagen. Stattdessen sind sie mittlerweile auf nun über 20 Millionen Euro angewachsen (Erhöhung 2006: über 5,5 Millionen Euro!), weil offensichtlich seitens der Verwaltung bislang die Erlösentwicklung der KWA zu pessimistisch prognostiziert und kalkuliert wurde.
2. Weil in den vergangenen Jahren ausschließlich die leistungsbezogenen Gebühren gesenkt wurden, führte dies zu einem permanenten Anstieg des Anteils der Grundgebühren auf eine nicht mehr gerechtfertigte Höhe von über einem Drittel der Gesamtgebühren.
Die von mir beantragte zusätzliche Reduzierung des Grundgebührensatzes verhindert einen weiteren Anstieg des Grundgebührenanteils. Die dadurch bedingten zusätzlichen Einnah-meausfälle von rund 1,8 Millionen Euro sind angesichts des Pessimismus, wie er auch in der aktuell von der Verwaltung aufgestellten Kalkulation hinsichtlich der Erlösentwicklung erkennbar ist, für die KWA gut zu verkraften. Sie führen dafür zu einer weiteren Entlastung der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Wesel, wenn die kreisangehörigen Kommunen die Gebührensenkung an ihre Einwohner weitergeben.
