Anfrage zur Burghofbühne

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Müller,

im Namen der VWG-Kreistagsfraktion bitte ich Sie zu erläutern, warum aus rechtlichen Gründen ein Kreistagsbeschluss gegen eine Erhöhung des jährlichen Mitgliedsbeitrages des Kreises Wesel nicht möglich (gewesen) ist. Die Stellungnahme der Verwaltung dazu kann morgen mündlich in der Ausschusssitzung erfolgen.

Begründung:

In der mündlichen Stellungnahme zum Antrag der VWG-Kreistagsfraktion zum Haushalts-entwurf 2012 zum o. g. Thema betonte die Verwaltung, ein Kreistagsbeschluss über ein Verzicht auf eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages sei rechtlich nicht möglich.

Diese Begründung ist für die VWG-Kreistagsfraktion aufgrund der o. g. Drucksache nicht nachvollziehbar:

Laut § 5 (1) der Satzung des Vereins ist vom Kreis Wesel lediglich ein Mitgliedsbeitrag von 371.000 DM zu zahlen.

Liegt ein Beschluss des Vereinsvorstandes gemäß § 5 (3) über eine Sonderregelung bezüglich des Mitgliedsbeitrags des Kreises Wesel vor?

Wenn nicht: Wie kommt die Kreisverwaltung zur Rechtsauffassung, dass der Kreistag seinen Beschluss vom 28.09.2000 nicht wieder satzungskonform abändern kann?