VWG für Austritt aus dem RVR

Antrag zum TOP 6 (Austritt aus dem RVR) in der Kreistagssitzung vom 25.09.2008:

Der Kreistag beschließt:

1.)  Der Kreistag kündigt gemäß § 3 RVRG die Mitgliedschaft des Kreises Wesel im Regionalverband Ruhr (RVR) zum 20. Oktober 2009.

2. ) Der Kreis Wesel verpflichtet sich der Zielsetzung, im Einvernehmen mit den kreisangehörigen Kommunen das bestehende Leistungsniveau hinsichtlich der Landschaftspflege und -entwicklung sowie die Weiterentwicklung der Grundbesitztümer und Einrichtungen, soweit sie auf den Kreis übergehen, zu gewährleisten.

3.) Die Arbeitsgruppe „Beendigung der Mitgliedschaft des Kreises Wesel aus dem RVR“ wird im Fall der Kündigung fortgesetzt mit dem neuen Aufgabenschwerpunkt, Strategien und Konzepte für eine zukunftsfähige Landschaftspflege und -entwicklung im Kreisgebiet zu erarbeiten.