Presseerklärung der VWG-Kreistagsfraktion am 25. November 2011:
Angesichts der Tatsache, dass gerade mal 65 Prozent der Anträge erledigt worden sind, verwundert es sehr, wenn die beiden großen Fraktionen und der Landrat euphorisch von einer erfolgreichen und schnellen Umsetzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes sprechen. Das heißt mit anderen Worten, dass sie darüber erfreut sind, dass 1/3 der Antragsteller, die bereits in die außerschulische Bildung ihrer Kinder investiert haben, bis heute noch auf ihr Geld aus dem Leistungspaket warten – und dies vor dem Hintergrund, dass sie als HartzIV-Empfänger ohnehin schon knapp kalkulieren müssen! Dass die 1/3 wartenden Antragssteller in der Verwaltungsvorlage als Einzelfälle dargestellt werden, ist an Untertreibung kaum zu überbieten. Dies dann auch noch mit einer angeblichen Antragsflut zu begründen, wo es im Sommer noch hieß, dass die Nachfrage nur schleppend angelaufen sei, verwundert noch mehr. Auffällig ist, dass seitens der Verwaltung unsere Anfrage, wieviele Antragsteller bereits Anspruch auf Verzinsung aufgrund zu später Zahlung haben, bis heute nicht beantwortet worden ist.
Ob die unbefriedigende Bearbeitungszeit durch ein zu kompliziertes Antragsverfahren oder durch Personalmangel zu begründen ist, müssen die verantwortlichen Stellen aus Kreis, Jobcenter und Bund selbst klären. Die Problematik zu beschönigen hilft den auf das Geld wartenden Antragstellern zumindest nicht weiter!