Neufestsetzung von Beförderungsentgelten: Taxitarif

Auszüge aus der Niederschrift der Kreistagssitzung am 19. Juni 2008 :

KTM Kuster (VWG) erklärte, dass die Beförerungsentgelte politisch beschlossen würden, dieses sei eine besondere Verantwortung gegenüber den Taxiunternehmen und auch gegenüber den Taxinutzern. Es sei bekannt, dasss Benzinkosten gestiegen seien, allerdings halte er eine Preissteigerung von 8-9 Prozent für zu hoch. Man könne auch der Verwaltungsvorlage nicht entnehmen, wie sich diese Steigerung zusammensetze. Die Preise richteten sich nach der Kostenstruktur. Einer Preissteigerung sei in Düsseldorf im Oktober und zuletzt im Mai nicht zugestimmt worden. Entsprechend der Verwaltungsvorlage soll jedoch eine Gebührensteigerung im Kreis Wesel beschlossen werden. Der Deutsche Taxiverband gebe lediglich eine Kostensteigerung von 5 % an. Daher beantrage die VWG in Anlehnung an den Taxiverband, die Beförderungsentgelte mit einer Steigerung von 5,5 % zu beschließen.

Fraktionsvorsitzender Dr. Schmitz (CDU) merkte an, dass sich KTM Kuster offensichtlich intensiv mit dem Thema befasst habe. Seine Fraktion sei bereit, zumindest über eine geringere Steigerung der Beförderungsentgelte nachzudenken. (…)

KTM Kuster (VWG) verdeutlichte, dass er den [von der Verwaltung mitgeteilten] Kostenanteil des Benzins von 20 % als unrealistisch einschätze. Man müsse zusätzlich zu den Personal- und Benzinkosten auch die Wartungskosten und Versicherungskosten berücksichtigen. Dieser Anteil betrage auch ca. 15 Prozent, somit könne der Anteil der Beninkosten höchsten 13 oder 14 Prozent betragen. Zudem müsse man auch von den Taxiunternehmen erwarten können, innovativer zu werden. Diese könnten z. B. Fahrzeuge auf den Betrieb von Gas umrüsten. Durch eine solche Maßnahme würde zudem die Umwelt entlastet. Mann müsse Taxiunternehmen zu solchen Schritten "drängen". (…)

KTM Kuster (VWG) bat die Verwaltung, für den nächsten Sitzungszug noch einmal eine ausführliche Vorlage zu fertigen.

Der Kreistag hat daraufhin keinen Beschluss gefasst und die weitere Behandlung einstimmig in den nächsten Sitzungszug verwiesen.