VWG-Antrag zur Resolution Hochwasserschutz abgelehnt

Auszug aus der Niederschrift der Kreistagssitzung am 12. Dezember 2013:

Fraktionsvorsitzender Kuster (VWG) stellte mündlich den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt abzuändern: Ferner wird das Land NRW aufgefordert, die 2006 im Hochwasserschutzkonzept
des Landes bis 2015 festgelegten Ziele fristgerecht umzusetzen.

KTM Henrichs (CDU) fragte nach, wie in so kurzer Zeit die Mittel dafür realisiert werden sollen. Er gab an, dass man da mehr Zeit benötige.

Landrat Dr. Müller gab an, dass der Antrag der VWG-Kreistagsfraktion den Rahmen sprenge.

Fraktionsvorsitzender Dr. Schmitz (CDU) erklärte, dass die CDU- Kreistagsfraktion beim ursprünglichen Antrag bleiben wolle. Dieser habe bisher ja auch einen breiten Konsens gefunden.

Fraktionsvorsitzender Kiehlmann (SPD) ergänzte, dass, wenn die CDU-Fraktion diesen Antrag nicht gestellt hätte, dieser von der SPD-Kreistagsfraktion gekommen wäre. Auch sie blieben dabei und wollten keine Änderungen am Text, wie von Fraktionsvorsitzendem Kuster vorgeschlagen.

Landrat Dr. Müller fragte nach, ob die VWG-Kreistagsfraktion ihren Antrag aufrecht erhalten wolle. Fraktionsvorsitzender Kuster (VWG) bestätigte dies.

Der Kreistag hat zunächst folgenden Beschluss gefasst:
Der Landtag NRW wird aufgefordert, die Förderquote des Landes für die Deichsanierungen bei 20 % Eigenanteil der Deichverbände zu belassen und den Verbänden keine erhöhten Belastungen von 30 % zuzumuten. Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Kreistag hat danach folgenden mündlich von der VWG-Kreistagsfraktion gestellten Antrag abgelehnt:
Die Resolution wird wie folgt ergänzt: Ferner wird das Land NRW aufgefordert, die 2006 im Hochwasserschutzkonzept des Landes bis 2015 festgelegten Ziele fristgerecht umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit bei 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.