Die Rheinische Post Kreis Wesel berichtet am 14. Januar 2013:
FDP und Landrat Müller haben den Enteignungsvorschlag von Martin Kuster (VWG) kritisiert. Dieser schlägt nun zurück. Und zwar begründet er diesen mit dem Grundgesetz. Darin steht: Eine Enteignung ist zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Kuster: „Für die öffentliche Hand gehören Enteignungen insbesondere für Infrastrukturmaßnahmen dazu. Das liegt beim Hafen Emmelsum vor.“