Die Gründung einer gemeinsamen Hafengesellschaft ist gut und wurde stets von der VWG aktiv unterstützt. Die juristische Umsetzung ist jedoch denkbar schlecht, weil die Verträge rund um die Gründung der Hafengesellschaft teilweise faule Kompromisse darstellen mit zu großen Risiken und rechtlichen Unsicherheiten. Dies ist dem kurzen Zeitraum geschuldet, in dem die Verträge mit heißer Nadel und weiteren Nachforderungen der Stadt Wesel erstellt wurden, weil bis dahin zu viele Monate mit der Gutachteritis und mit Streitigkeiten zwischen Kreis und Stadt Wesel verschwendet wurden. Darum hat die VWG-Fraktion zwar dem Gründungsvertrag der Gesellschaft selbst zugestimmt, weil dieser rechtlich einwandfrei geregelt ist und sowohl organisatorisch als auch bezüglich der Gesellschaftsform in Ordnung ist. Abgelehnt hat die VWG-Fraktion jedoch einstimmig die Nebenverträge, in denen nach unserer Überzeugung zu viele unsichere und für den Kreis nachteilige Kompromissformeln verabredet wurden. Zudem hätten große Teile des Vertragswerks öffentlich beraten und beschlossen werden müssen. Darum war es ein schlechter Start in die Häfenkooperation. Die VWG-Fraktion wird jedoch beispielsweise durch ihre Beteiligung am Aufsichtsrat aktiv daran mitwirken, dass trotz des schlechten Starts doch noch ein gutes Ergebnis erzielt wird, weil die Häfen ein enormes wirtschaftliches Potential für den Niederrhein darstellen und neue Arbeitsplätze schaffen können.