Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Müller,
nachdem bereits mehrmalig Anträge der VWG-Kreistagsfraktion, die Häfenkooperation öffentlich zu beraten, nach dem pauschalen Hinweis der Verwaltung, dieser TOP habe nichtöffentlichen Charakter, vom Kreistag abgelehnt wurden, stelle ich im Namen der VWG-Kreistagsfraktion zur Tagesordnung der dieses Thema betreffenden Sitzungen nun folgenden Antrag:
Die Verwaltung möge schriftlich alle Paragraphen der zum Beschluss der Häfenkooperation anstehenden Verträge benennen, in denen sie den Charakter der Nichtöffentlichkeit sieht. Zu diesen Paragraphen möge die Verwaltung alle die in der Geschäftsordnung für den Kreistag unter § 7 (6) aufgeführten Einzelfälle benennen, die in den jeweiligen Paragraphen behandelt werden.
Begründung:
Die Sitzungen des Kreistages sind gemäß Kreisordnung NRW grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit kann nur in wenigen Ausnahmen, geregelt in der Geschäftsordnung für den Kreistag, ausgeschlossen werden.
Gerade die Häfenkooperation betrifft die Öffentlichkeit, weil es hier um viele Millionen Euro Steuer-gelder geht. Darum hat sie nach Überzeugung der VWG-Kreistagsfraktion das Recht, die Beratungen und Beschlüsse zu dieser Angelegenheit mitverfolgen zu dürfen. Dieses Recht darf ihr nur unter den in § 7 (6) der Geschäftsordnung aufgeführten Gründen verwehrt werden.
Sollten in den anstehenden Sitzungen Beratungen und Beschlüsse nichtöffentlich erfolgen, bei denen die Begründung des Ausschlusses der Öffentlichkeit der VWG-Kreistagsfraktion nicht nachvollziehbar erscheint, wird sie die Rechtmäßigkeit dieser Beschlüsse durch die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde überprüfen lassen.