Die VWG-Kreistagsfraktion beantragt folgende Einsparungen beim Entwurf des Haushalts 2012:
1) Pauschale Kürzung der Planwerte aller Produkte bei den laufenden Nummern 13 (Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen) und 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) um 2,5 Prozent, sofern nicht anderweite Kürzungsanträge (siehe unten) vorliegen. Die VWG-Kreistagsfraktion bittet um Berechnung der dadurch realisierbaren Gesamthöhe der Einsparungen.
Begründung: Bei den meisten Produkten ist in diesen Stellen ein teilweise deutlich höherer Planwert für 2011 und 2012 im Vergleich zum Ist-Ergebnis von 2010 festzustellen. Darum erscheint die Einhaltung von um 2,5 Prozent reduzierten Ansätzen umsetzbar. Dies fördert einen sparsamen Einsatz von Sach- und Dienstleistungen sowie von Geschäftsreisen und Fortbildungsmaßnahmen. Größere Einsparpotentiale bestehen zudem durch Umsetzung einer kreisweiten Einkaufsgemeinschaft mit den Kommunen.
2) Wegfall des Produkts 130301 (Landwirtschaftsförderung).
Begründung: Die VWG-Kreistagsfraktion bleibt bei ihrer Überzeugung, dass die in diesem Produkt enthaltenen Leistungen keine Aufgaben des Kreises darstellen.
3) Abweichend zu 1) Reduzierung des Ansatzes der lfd. Nr. 13 des Produkts 1501 (Wirtschaftsförderung) um 20.000 Euro.
Begründung: Im Falle der beantragten Reduzierung läge der Planwert immer noch um 2.000 Euro höher als das Ist-Ergebnis 2010.
4) Abweichend zu 1) Reduzierung des Planwertes der Stelle 13 des Produkts 10201 (Verwaltungsführung) um 10.000 Euro.
Begründung: Weil eine Ausweitung der diese Stelle beinhaltenden Leistungen gegenüber 2010 kurzfristig nicht zu erwarten ist, erscheint eine Angleichung an das Ist-Ergebnis 2010 realistisch und sinnvoll.
5) Abweichend zu 1) Reduzierung des Planwertes der Stelle 16 des Produkts 0401 (Kultur-förderung) um 10.000 Euro.
Begründung: Aufgrund der Konsolidierungsnotwendigkeit ist eine Erhöhung des Beitrags an die Burghofbühne e. V. um rund 1.500 Euro gegenüber 2011 angemessen und ausreichend.
6) Sperrvermerk über 70.000 Euro beim Produkt 1302 (Natur und Landschaft).
Begründung: Auszahlungen für Projekte aus Strategiegesprächen „Naturschutz im Kreis Wesel“ sollen wie 2011 erst nach Beschlussfassung des zuständigen Fachausschusses erfolgen.
7) Zum Stellenplan: Reduzierung der Stellenzahl der Entgeltgruppe 15 Ü AT auf 1 Stelle und Erhöhung der Stellenzahl der Entgeltgruppe 15 auf 7,3 Stellen.
Begründung: Offensichtlich sollen für die beiden Vorstandsmitglieder, die 2011 ohne Zustimmung des Kreistages vom Landrat ernannt wurden, nun zwei übertariflich bezahlte Stellen eingerichtet werden. Wenn es sich bei den beiden Vorstandsposten tatsächlich um Stellen handelt, die höherwertiger sind als die höchste tarifliche Entgeltgruppe anbieten kann, hätte dies schon im Stellenplan 2011 umgesetzt werden müssen. Die Neuorganisation wurde nämlich bereits am 28. Februar des letzten Jahres, also noch vor dem Haushaltsbeschluss 2011, vom Landrat angekündigt und Mitte 2011 umgesetzt.
In der Drucksache 574.2/VIII wurde dem Kreistag dargelegt, dass es im Zuge der Organisationsänderung des Landrates zu keiner Veränderung des Arbeitsverhältnisses komme. Es bestehe kein Anspruch auf Höhergruppierung, „da sich beide Bedienstete bereits in der höchsten Entgeltstufe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) befinden.“
Somit bleiben aus Sicht der VWG-Kreistagsfraktion nur zwei Möglichkeiten: Entweder stimmten die Aussagen dieser damaligen Verwaltungsvorlage nicht und den beiden Mitarbeitern stand von Anfang an ein höherwertiger Arbeitsvertrag zu. Dann hätte die Ernennung der beiden Mitarbeiter zu Vorstandsmitgliedern gemäß Kreisordnung der Zustimmung des Kreistags bedurft.
Weil wir aber zunächst von der Richtigkeit der damaligen Verwaltungsaussagen ausgehen und damit den beiden Mitarbeitern offensichtlich keine Höhergruppierung zusteht, beantragen wir die oben dargestellte Korrektur des Stellenplans 2012.