>> VWG gegen Einfrieren der Kreisumlage <<

Die NRZ Wesel berichtet am 12. Februar 2010:

Kreis Wesel. Der Kreis hat Sparpotenzial. Aber mehr als fünf Millionen Euro sind auf diesem Weg nicht aufzubringen, weshalb sich die drei Mitglieder der VWG-Kreistagsfraktion gegen ein Einfrieren der Kreisumlage auf dem Stand von 2009 aussprechen.

Während ihrer Klausurtagung einigten sie sich darauf, den Vorschlag der Kreisverwaltung zu unterstützen. Der Kämmerer hatte vorgeschlagen, die Kommunen mit nur einem Teil des sich abzeichnenden 23-Millionen-Euro-Finanzlochs durch eine um rund 2,5 Prozentpunkte höhere Kreisumlage zu belasten.

„Vermögenverzehr findet statt” – das weiß auch VWG-Fraktionssprecher Martin Kuster, der einen Verkauf des Tafelsilbers, also der RWE-Aktien oder des langfristigen Anlagevermögens ablehnt. Diese Zinseinnahmen sollen „auch künftig eine spürbar reduzierte Kreisumlage” garantieren, meint Kuster.

Fünf Millionen Euro einsparen zu müssen, bedeute für die Politik eine „enorme Kraftanstrengung”, die aber zu meistern sei. Zum Beispiel könnte bei den Personalkosten durch einen Einstellungs- und Beförderungsstopp – mindestens für dieses Jahr – Geld gespart werden. Sparpotenzial sieht die VWG auch bei der Burghofbühne: Es sei nicht nachvollziehbar, dass automatisch jährlich die Zuschüsse um mehrere tausend Euro erhöht werden, während die Wohlfahrtsverbände seit vielen Jahren mit dem gleichen Gobalzuschuss auskommen müssen. Die Preisverleihung aus dem Ehrenamts- und Kulturfonds sollte abwechselnd nur alle zwei Jahre durchgeführt, Sponsoren sollten eingebunden werden. Bei den Gesprächen über Sparmöglichkeiten sieht die VWG die Verwaltung in der Pflicht, Vorschläge zu unterbreiten: „Es kann nicht sein, dass wir ehrenamtliche Politiker ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen.” Von Kämmerer Peter Giesen hätte man bei der Haushaltsklausur gerne konkrete Sparvorschläge gehört. Ist man bei der Kreisumlage anderer Meinung als der Kooperationspartner SPD, schließen sich Kuster & Co. der Forderung an, dass der Kreis eine Klage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz anstreben sollte.