Anfrage zur Landebahnverlängerung Schwarze Heide

Ergänzend zu der Anfrage der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen bitte ich Sie in der kommenden Ausschusssitzung herzlich um Beantwortung der folgenden Fragen zum Landeplatz Schwarze Heide, die insbesondere die Landebahnverlängerung und den geplanten interkommunalen Gewerbepark betreffen:

1.    Die Notwendigkeit der Landebahnverlängerung wird mit der Schaffung hunderter
Arbeitsplätze durch einen angeblich neu entstehenden interkommunalen Gewerbepark
begründet. Abgesehen von der Tatsache, dass die EAW selbst nur noch von rund 100
Arbeitsplätzen spricht, habe ich drei Fragen zum angestrebten Gewerbepark:
– Ist der verhängte Baustopp auf der Bottroper Gewerbefläche mittlerweile aufgehoben?
– Ist es richtig, dass die Fläche in dem am 28.01.2009 bekanntgemachten Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 46 „Interkommunaler Gewerbepark Flugplatz Schwarze
Heide / Hünxe“ von einer Pipeline durchzogen, von starken Bergbaubeeinträchtigungen
betroffen und infrastrukturell in keinster Weise erschlossen ist?
– Gibt es in absehbarer Zukunft eine Chance auf die Erschließung weiterer
Gewerbeflächen, indem sie sich beispielsweise bereits in kommunaler Hand befinden?

2.    Auf welche Höhe beläuft sich der Gewinn / Verlust des Landeplatzes Schwarze Heide im
vergangenen Jahr? Rund ein halbes Jahr nach Ablauf des Geschäftsjahres müsste die
Geschäftsführung dem Kreistag eine Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen können.

3.    Nach dem Vorbild des Eigenbetriebes Hafen Emmelsum wäre ein aktueller Zwischenbe-
richt über den Geschäftsverlauf des Landeplatzes wünschenswert (z. B. aktuelle Ent-
wicklung des gewerblichen Flugverkehrs und des Umsatzes). Ich gehe davon aus, dass
aktuelle Zahlen von der Geschäftsführung problemlos zur Verfügung gestellt werden
können.

4.    Dem Kreistag wurde von der Flugplatzgesellschaft bis zum Sommer eine „überarbeitete
und weiter detaillierte Kostenkalkulation“ in Aussicht gestellt. Weil ich den Juni zu den
Sommermonaten zähle, müsste dem Ausschuss diese Kalkulation in der nächsten Sitzung
präsentiert werden können, worum ich herzlich bitte.

5.    Liegt mittlerweile die Genehmigung der BZR Düsseldorf für einen Infodienst „zur
Fixierung der Personalkosten auf Vorjahresniveau“ vor?

6.    Die Flugplatzgesellschaft schreibt in ihrer Stellungnahme zur Zukunftsfähigkeit des
Verkehrslandeplatzes, dass „durch die in der Vergangenheit umgesetzten Kosten-
optimierungen (…) bereits heute ein Sanierungsbedarf bei den Gebäuden und Anlagen
vorhanden“ sei. Mit welchen finanziellen Mitteln soll dieser Sanierungsbedarf gedeckt
werden?

7.    Die Notwendigkeit der Landebahnverlängerung wird mit den JAR OPS Restriktionen
begründet. Den Medien war jüngst zu entnehmen, dass durch die Entscheidung des EU-
Parlaments Mitgliedsstaaten noch Flugplätze mit bis zu 10.000 Passagieren pro Jahr oder
850 Frachtflügen aus der EASA-Obhut herausnehmen können. Welche Auswirkung hat
dies für den Landeplatz Schwarze Heide?

8.    Den Medien war jüngst zu entnehmen, dass der Bund seinen Einfluss auf den Ausbau
regionaler Flughäfen in Deutschland deutlich erhöhen und damit Steuerverschwen-
dungen einschränken möchte. Beispielsweise müssten nun Bedarfsanalysen vorgelegt
werden. Welche Auswirkungen hat dies auf den Landeplatz Schwarze Heide angesichts
der Tatsache, dass die BZR Düsseldorf im Planfeststellungsbeschluss darauf hinweist,
dass ein auf die Prognose gestützter Bedarf nicht nachgewiesen werden konnte, die BZR
sogar feststellt: „Einen marktbedingten, auf konkrete Nachfragen gestützten Bedarf gibt
es derzeit nicht.“ Und weiter: „Die genannte Anzahl an Luftfahrzeugen (…) entbehrt somit
einer realistischen Grundlage.“

9.    Der Planfeststellungsbeschluss fordert ein Brandschutzkonzept. Zur Kalkulation
eventuell dazu notwendiger Investitionsmaßnahmen ist es sicherlich notwendig, diesen
bereits vor dem Ausbau der Landebahn zu fertig zu stellen. Liegt dieses bereits vor?