Als Kreistagsmitglied und Sprecher der VWG beantrage ich folgende Änderungen der Beschlussvorlage:
– Erhöhung der Beitragsstufe 0 von 12.271 Euro auf 13.000 Euro
– Erhöhung der Beitragsstufe 1 von 24.542 Euro auf 25.000 Euro
– für Kinder über 3 Jahre, vor- und nachmittags / Blockzeit, Beitragsstufe 1, statt 28 Euro
neuer Betrag von nur 27,50 Euro
– für Kinder über 3 Jahre, vor- und nachmittags / Blockzeit, Beitragsstufe 5, statt 160 Euro neuer Beitrag von 161 Euro
– für Kinder über 3 Jahre, ganztags, statt 249 Euro neuer Beitrag von 250 Euro
Begründung:
Aufgrund der Inflation und einem damit einhergehenden Anstieg der allgemeinen Haus-haltseinkommen gelangen immer mehr Eltern im Laufe der Jahre bei starren Beitragsstufen in eine höhere Beitragsstufe. Die nun anstehende Satzungsänderung, die aufgrund der Kürzungen des Landes NRW im Kindergartenbereich notwendig ist, sollte dazu genutzt werden, zumindest bei den niedrigen Einkommen eine Anpassung vorzunehmen. Darum beantrage ich eine Aufrundung der Beitragsstufen 0 und 1 auf den nächsten Tausender-Betrag.
Außerdem beantrage ich eine geringere Beitragssteigerung für Kinder über 3 Jahre, vor- und nachmittags / Blockzeit, Beitragsstufe 1, als von der Verwaltung empfohlen, weil eine Erhöhung auf 28 Euro die, prozentual betrachtet, höchste Beitragssteigerung von rund 7,3 Prozent bedeuten und damit deutlich über dem Richtwert von 6 Prozent liegen würde. Dagegen würden im Sinne der Verwaltungsvorlage bei der höchsten Beitragsstufe lediglich eine unterdurchschnittliche Steigerung von jeweils rund 5,8 Prozent erfolgen.
Mein Änderungsvorschlag würde das soziale Ungleichgewicht bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Beitragsanpassung aufheben.