Eltern zahlen mehr

Rheinische Post Wesel berichtet am 23.09.2006:

Auch nach der denkwürdigen Wahl von Ralf Berensmeier zum Kreisdirektor (RP berichtete) blieb es kurios im Kreistag. Im Laufe der Sitzung gab es alle denkbaren Abstimmungskonstellationen zu sehen. Auch eine mit besonderem Seltenheitswert: Landrat Dr. Ansgar Müller (SPD) stimmte mit CDU, FDP und VWG gegen SPD und Grüne für die lineare Erhöhung der Kindergartenbeiträge um sechs Prozent. Demnach kommt eine Kombination der Vorschläge von CDU und VWG zum Tragen, die Elten bis zum Jahreseinkommen von 13000 Euro beitragsfrei stellt. Es folgen fünf Stufen von 27,50 bis 161 Euro sowie 44 bis 250 Euro bei ganztägiger Betreuung. 72 bis 332 Euro sind künftig in den Kreisjugendamtsgemeinden für Kinder unter drei Jahren in altersgemischten Gruppen zu zahlen. Hintergrund sind Mindereinnahmen wegen Kürzungen des Landes.

Persönliche Erklärung von Martin Kuster
in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung

Ich bin entsetzt über die Verfahrensweise hinsichtlich der Beratung und Beschlussfassung zum TOP 4 (Satzung des Kreises Wesel über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder). Ich betone ausdrücklich, dass ich ein solches Verfahren bislang weder bei Sitzungen des Jugendhilfeausschusses, dem ich schon längere Zeit angehöre, noch in denen der anderen Fachausschüsse des Kreises erlebt habe. Zum Hintergrund:

– für die verspätet bei den Ausschussmitgliedern eingegangene Verwaltungsvorlage gab es eine Vorbereitungs- und Beratungszeit von lediglich fünf vollen Tagen

– für den Antrag der Grünen, der ebenfalls diesen TOP betraf, gab es sogar lediglich eine Beratungszeit von einem vollen Tag und lag vielen Ausschussmitgliedern sogar erst als Tischvorlage vor – im Laufe der Beratung zum TOP 4 ergaben sich viele neue offene Fragen, die zum großen Teil durchaus hätten bis zur kommenden, in vier Wochen stattfindenden Kreistagssitzung geklärt und interfraktionell beraten werden können

Das Resultat, dass sich von diesem Hintergrund her ergeben hat, ist ein dringender, objektiv gegebener weiterer Beratungsbedarf, den darum zwei politische Gruppen sowie weitere Beisitzer anmeldeten. Sie baten ausdrücklich und mehrfach aufgrund der mangelhaften und zu kurzfristig eingereichten Informationen darum, von einer Beschlussempfehlung für den Kreistag abzusehen, um die Möglichkeit weiterer Beratungen zu schaffen.

Auch die SPD, der Sie, Herr Vorsitzender, angehören, hat in Ausschüssen immer wieder einen Beratungsbedarf mitgetragen oder selbst angemeldet – ja sogar manchmal ohne eine ersichtliche objektive Grundlage. In diesem Fall jedoch wurde ein angemeldeter, objektiv gegebener dringender Beratungsbedarf aus offensichtlich politisch-taktischen Gründen durch das vom Vorsitzenden eingeleitete Beschlussverfahren missachtet. Darum stelle ich mit aller Ausdrücklichkeit die notwendige Neutralität des Ausschussvorsitzenden in seiner Amtsfunktion als Vorsitzender ausdrücklich in Frage.

Das Resultat dieser Verfahrensweise: Der Ausschuss hat nun mit knapper Mehrheit eine Beschlussempfehlung für den Kreistag abgegeben, die – gelinde gesagt – auf äußerst brüchigem Fundament steht.