>> Angesichts der desolaten Finanzsituation sieht der Kreistag des Kreises Wesel die Notwendigkeit der Konsolidierung des nordrhein-westfälischen Landeshaushaltes und erkennt die Bemühungen der Landesregierung, durch Sparanstrengungen Schritte in Richtung eines ausgeglichenen Landeshaushalts zu gehen, an.
Die von der Landesregierung geplante über zwanzigprozentige Kürzung bei der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, dessen Gesamtsumme von 96 Millionen Euro (0,2 Prozent des Landeshaushaltes) erst im Oktober 2004 vom Landtag durch das von allen Parteien befürwortete Kinder- und Jugendfördergesetz zugesichert wurde, lehnt der Kreistag jedoch entschieden ab.
Die mit der aktuellen Haushaltslage begründete Kürzung der Landesjugendmittel widerspricht fundamental der eigentlichen Intention des Kinder- und Jugendfördergesetzes, der Kinder- und Jugendarbeit zumindest mittelfristig Planungssicherheit zu geben. Gerade die jungen Menschen sind es hier, die diese Kurzatmigkeit politischen Willens zu spüren bekommen und eine solche Entscheidung als enormen Vertrauensbruch wahrnehmen würden. Das wird die in dieser Altersgruppe ohnehin bedenklich hohe Politikverdrossenheit weiter steigen lassen.
Die zum überwiegenden Teil auf ehrenamtlichem Engagement basierende Kinder- und Jugendarbeit in NRW fördert die in Gesellschaft und Berufswelt dringend erforderliche Sozialkompetenz Jugendlicher und ist darum ein unverzichtbarer Bestandteil des Bildungsauftrags. Darum ist das Land auch in finanzieller Hinsicht zu einer verlässlichen und angemessenen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit verpflichtet.
Gleichzeitig beabsichtigt die Landesregierung, ab Juli diesen Jahres keinen finanziellen Ausgleich mehr für nicht realisierte Elternbeiträge zu gewähren. Damit würde das Land nicht nur Lasten auf Eltern und Kommunen abwälzen, sondern die Höhe des Elternbeitrages für den Kindergarten von der Finanzkraft der Kommunen abhängig machen.
Weil der Kinder-, Jugend- und Familienbereich nicht zuletzt aufgrund der demographischen Entwicklung der falsche Ansatzpunkt für Sparbemühungen ist, fordert der Kreistag die Landesregierung auf, die gesetzlich vorgesehene Höhe für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Haushalt einzustellen und weiterhin den Elternbeitragsdefizitausgleich zu übernehmen.